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Sportbefreiung

Eine Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Teilatteste gelten ausschließlich für die darin genannten Bereiche (z. B. Befreiung von Ausdauerläufen bei Asthma).

 

Diese Regelung beruht darauf, dass vollständige körperliche Schonung oft eher schadet, während angepasste Bewegung die Therapie unterstützen kann. Ein Attest darf nur der behandelnde Arzt ausstellen, nicht die Sorgeberechtigten.

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Bei kurzfristigen Verletzungen oder Erkrankungen genügt eine schriftliche Mitteilung der Sorgeberechtigten an die Sportlehrkräfte. Diese berücksichtigen die Einschränkung und können je nach Situation alternative Aufgaben wie Theoriearbeit, Assistenz, organisatorische Tätigkeiten oder Schiedsrichtertätigkeiten vergeben.

 

Eine Sportbefreiung bedeutet keine Befreiung vom Unterricht. Daher müssen die Kinder weiterhin am Unterricht teilnehmen und Sportsachen bzw. Sportschuhe mitbringen.

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